Als Zahnärzte wünschen wir uns natürlich die bestmögliche medizinische und zahntechnische Versorgung unserer Patienten. Verantwortungsvolle Zahnmedizin bedeutet für uns aber nicht nur höchste Qualität in Technik und Therapie, sondern auch Transparenz und Aufklärung in Hinblick auf die Kosten.
Uns ist es wichtig, dass Patienten jederzeit von unserer innovativen und zeitgemäßen Zahnmedizin profitieren. Und zwar unabhängig davon, wie sie versichert sind. Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen viele Behandlungen und Therapien nicht. Daher ist es für gesetzlich Versicherte sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um die Eigenbeteiligung bei Leistungen, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt sind, so gering wie möglich zu halten. Hilfe bei der Suche nach der richtigen Zahnzusatzversicherung finden Sie unter www.waizmanntabelle.de: Neben einem Vergleichsrechner bietet die Website weitere Informationen und Services wie eine kostenlose Online-Beratung.
Auch Privatpatienten betroffen
Das leidige Thema Eigenbeteiligung betrifft aber längst nicht mehr nur unsere „Kassenpatienten“: Durch das zunehmend restriktive Erstattungsverhalten der privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen müssen auch Privatpatienten immer öfter einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen. In erster Linie wird die medizinische Notwendigkeit einzelner Leistungen beanstandet, obwohl der Gesetzgeber hier klare Grenzen gesetzt hat. Aber auch die Höhe der Abrechnung wird infrage gestellt: Wir berechnen unsere Leistungen gemäß den Richtlinien der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die einen Basisbetrag für jede Behandlung vorsieht. Dieser wird je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad mit einem Steigerungsfaktor multipliziert, der von den privaten Versicherern immer öfter nicht vollständig erstattet wird. Wir orientieren uns bei der Behandlung ausschließlich an der optimalen Versorgung unserer Patienten, nicht daran, welchen Faktor der jeweilige Kostenträger erstattet. Vor Behandlungsbeginn ist es daher ratsam, sich bei der PKV oder Beihilfestelle über Umfang und Höhe der tatsächlichen Kostenübernahme zu informieren.
Analogleistungen in der Kritik
Problematisch sind auch die sogenannten Analogleistungen: Medizinisch notwendige Leistungen wie digitale Technologien, innovative Behandlungsmethoden und Therapieansätze, die nicht explizit in der aktuellen Gebührenordnung aufgeführt sind, werden oft nicht anerkannt, da viele private Kostenträger darauf bestehen, nur ausdrücklich aufgeführte Leistungen zu übernehmen. Da es für Sie als Patienten kaum nachvollziehbar ist, was gezahlt wird und was nicht, sollten Sie uns bei Unsicherheiten unbedingt ansprechen: Wir klären Sie darüber auf, bei welchen geplanten Leistungen Probleme entstehen könnten und mit welchen Eigenanteilen Sie möglicherweise rechnen müssen. Bei Schwierigkeiten mit den Kostenträgern lassen wir Sie nicht im Regen stehen und unterstützen Sie aktiv bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen auch wirklich erhalten.
Privat versichert? Das sollten Sie wissen.
Gesetzlich Krankenversicherte können mit einer Zahnzusatzversicherung die Übernahme von Leistungen absichern, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt sind. Privat Krankenversicherte können das in der Regel nicht. Um den Umfang ihres Versicherungsschutzes zu erweitern, müssen sie innerhalb der Privaten Krankenversicherung in einen Tarif wechseln, der ihren Leistungsbedürfnissen entspricht.